Grundsatz
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Die Kampfsportschule „Bushido“ Romanshorn bezweckt die Ausübung und Förderung der unter „Budo“ verstandenen Sportarten, wie zum Beispiel Judo, Ju-Jitsu, Aikido, Karate, etc. Zur Zeit werden aktuell Ju-Jitsu (Selbstverteidigung) und Aikido angeboten.
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Neben der körperlichen Fitness sollen auch die Kameradschaft, das Selbstvertrauen, das Verantwortungsgefühl und die Persönlichkeit gefördert werden.
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Die Trainingseinheiten sind aufgeteilt in Kinderlektionen (bis 15 Jahre) und Erwachsenenlektionen (ab 16 Jahren).
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Bei allen in der Sportschule angebotenen Budo-Sportarten, welche im Ausbildungsprogramm für Jugend und Sport (J+S) enthalten sind, wird angestrebt, dass ein J+S-Leiter das Training leitet.
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Für alle in der Sportschule angebotenen Budo-Sportarten ist die Sportschule an den entsprechenden nationalen oder internationalen Dachverbänden angeschlossen. Für das Ju-Jitsu zum Beispiel bei der WJJF (World Ju-Jitsu Federation) Schweiz. Dies zum Schutze der Schüler und ihrer Gradierungen.
Graduierungen und Prüfungen
Prüfung zum 2. Kyu
- Christian zwischen den Prüfungsexperten nach bestandener Prüfung
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Die Grade werden anhand einer Prüfung verliehen.
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Grade dürfen nicht übergangen werden. Die Prüfungen können frühestens nach den vorgeschriebenen Trainingszeiten abgelegt werden. Ausserdem muss die Reife des Schülers den Budo-Gradierungen entsprechen.
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Die Prüfungen werden vom verantwortlichen Trainer oder einer Prüfungskommission abgenommen. Auswärts abgelegte Prüfungen werden nur anerkannt, wenn der verantwortliche Trainer im Voraus seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.
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Der Prüfungskandidat muss das Programm links und rechts beherschen. Eine Note wird nicht vergeben, sondern nur „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
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Die Prüfungen werden in Anlehnung der Prüfungsbestimmungen übergeordneter Verbände abgenommen. Der Prüfungsexperte kann aber mehr verlangen.
Rechte und Pflichten der Schüler
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Die Schüler haben das Recht auf eine möglichst optimale und gute Ausbildung. Dies wird dadurch erreicht, dass regelmässige Trainingseinheiten nur an Trainer und Lehrer vergeben werden, welche über ein entsprechendes Wissen und Können verfügen.
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Die Schüler haben das Recht, an allen, in der entsprechenden Altersgruppe, regelmässig angebotenen Trainingseinheiten der Kampfsportschule „Bushido“ teilzunehmen. Dies heisst, dass zum Beispiel ein Aikidoka auch an den Ju-Jitsu-Trainingen teilnehmen kann oder umgekehrt.
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Schüler, welche das Training stören oder Lernwillige behindern, können vom Trainingsleiter für eine bestimmte Zeit von der Trainingsfläche verwiesen werden. Dies dient einerseits der Sicherheit der Teilnehmer (Verletzungsgefahr bei „Blödeleien“) und andererseits, leidet sonst das Recht der Schüler auf eine gute Ausbildung. In schwerwiegenden Fällen kann ein Schüler durch die Schulleitung auch permanent von der Schule verwiesen werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages.
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Die Beiträge sind im voraus bis spätestens Ende des zweiten Monats des entsprechenden Semesters zu bezahlen. Bei zwischenzeitlichem Eintritt werden die Beiträge anteilmässig berechnet.
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Austritte aus der Sportschule müssen schriftlich an die Schulleitung eingereicht, oder durch ein persönliches Gespräch mit dem Trainingsleiter oder der Schulleitung bekundet werden. Bei einem Austritt während des Semesters, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Semesterbeitrages.
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Jeder Trainingsteilnehmer ist für einen genügenden Versicherungschutz selbst verantwortlich.
Regelmässige Angebote
Ju-Jitsu
- Zwei Ju-Jitsu-Trainierende bei einer Verteidigungstechnik
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Aikido für Erwachsene
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Ju-Jitsu für Erwachsene
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Ju-Jitsu für Kinder (7 bis 10 Jahre)
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Ju-Jitsu für kinder (11 bis 15 Jahre)
Sporadische Angebote
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Einführungskurse für Kinder von 7 bis 10 Jahren (Ju-Jitsu)
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Einführungskurse für Kinder von 11 bis 15 Jahren (Ju-Jitsu)
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Einführungskurse für Erwachsene ab 16 Jahren (Ju-Jitsu; Aikido)
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Spezielle Selbstverteidigungskurse für Frauen
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Spezialkurse für Sicherheitsfirmen
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Zusätzliche Spezialkurse nach Absprache mit den Interessenten
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Öffentliche technische Tages- oder Wochenend-Lehrgänge für Budosportler
Beiträge
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Die Beiträge für das regelmässige Training werden pro Semester (Januar - Juli und Juli - Dezember) verrechnet.
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Teilnehmer des Erwachsenentrainings bezahlen Fr. 260.-- pro Semester
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Teilnehmer des Kindertrainings bezahlen Fr. 140.-- pro Semester
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Einführungskurse für Erwachsene kosten Fr. 140.--
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Einführungskurse für Kinder kosten Fr. 90.--
Vergünstigungen
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Bei Trainierenden aus der gleichen Familie und dem gleichen Haushalt bezahlen nur die ältesten beiden einen Beitrag. Alle weiteren sind vom Beitrag befreit.
Schlussbestimmungen
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Die Kampfsportschule „Bushido“ Romanshorn haftet für keinerlei Unfälle, die sich durch die Ausübung des Budo-Sportes ergeben könnten (Training, Wett-kämpfe, etc). Bezüglich Versicherungsschutz siehe Punkt „Verpflichtungen der Schüler“.
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Die Schüler, resp. ihre gesetzlichen Vertreter anerkennen durch das Ausfüllen des Anmeldeformulares (Karteikarte) die Leitsätze der Kampfsportschule „Bushido“ Romanshorn und verpflichten sich, denselben, sowie den Beschlüssen und Weisungen der Schulleitung und des verantwortlichen Trainers nachzukommen.